Reinhard Dageförde:
Öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger
der HWK Düsseldorf für den Bereich Hörakustik

Mein Aufgabengebiet

Gemäß dem Eid hat der öffentlich-bestellte Sachverständige im Handwerk zu schwören seine Aufgaben „unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch“ zu erstatten. Näheres regelt die jeweilige Sachverständigenordnung der Handwerkskammer.

Sachverständige für den Bereich Hörgeräteakustik sind Spezialisten auf Ihrem Fachgebiet: Sie sind dazu verpflichtet, ihr Fachwissen durch Fortbildungen zu erweitern und stets auf dem neuesten Stands zu halten. Freie Sachverständige werden überwiegend von Gerichten, Krankenkassen aber auch von Privatpersonen beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, fachbezogene Sachverhalte zu klären, einzuschätzen oder zu bewerten – und infolgedessen dementsprechende Gutachten zu erstellen.

Reinhard Dageförde

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